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Jährliche Sicherheitsunterweisung für Hubarbeitsbühnen

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    Beschreibung

    Gemäß § 12 Betriebssicherheitsverordnung sowie nach der ArbSchG/DGUV Vorschrift 1 ist für den Bediener von Hubarbeitsbühnen, Flurförderfahrzeugen und Teleskopstaplern einmal jährlich eine Sicherheitsunterweisung vorgeschrieben. Wir führen  die Sicherheitsunterweisungen an Ihren Maschinen direkt bei Ihnen im Betrieb durch, und sorgen so für die Grundlagen der Arbeitssicherheit Ihrer Mitarbeiter.



    Die Sicherheitsunterweisung umfasst folgende Themen:

    • Auffrischung der rechtlichen Grundlagen
    • Thematisierung der betrieblichen Vorschriften und Anweisungen sowie Unfallgeschehen
    • Erklären der notwendigen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für einen sicheren Umgang mit den Maschinen sowie Verhalten in Notfällen
    • Funktions- und Sichtprüfung an den Maschinen